AUSLANDSIMMOBILIEN IN FRANKREICH
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten beim Immobilienkauf und -verkauf in Frankreich für privat und gewerblich genutzte Objekte. Im privaten Bereich legen wir dabei besonderes Augenmerk auf die Gestaltung der persönlichen Verhältnisse des Erwerbers vor dem Hintergrund der erheblichen Unterschiede zwischen deutschem und französischem Erbrecht.
