Insolvenz- & Sanierungsrecht
Das Insolvenzrecht dient nicht nur der geordneten Abwicklung wirtschaftlicher Schwierigkeiten, sondern bietet zugleich Chancen zur Sanierung und zum wirtschaftlichen Neuanfang. Sowohl für Unternehmen als auch für Gläubiger und Privatpersonen ist eine rechtssichere und fachkundige Begleitung in Insolvenzsituationen von zentraler Bedeutung.
Unsere Kanzlei ist im Insolvenzrecht sowohl beratend als auch in der Insolvenzverwaltung tätig. Wir begleiten Verfahren mit hoher fachlicher Kompetenz, wirtschaftlichem Verständnis und der gebotenen Neutralität.
Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der:
- Übernahme von Aufgaben als Insolvenzverwalter und Sachwalter
- Verwaltung und Abwicklung von Regel- und Verbraucherinsolvenzverfahren
- Durchführung von Eigenverwaltungs- und Schutzschirmverfahren
- Prüfung und Durchsetzung von Anfechtungs- und Haftungsansprüchen
- Verwertung von Insolvenzmasse und Befriedigung der Gläubiger
Darüber hinaus beraten wir umfassend:
- Unternehmen und Geschäftsführer bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung
- zu Insolvenzantragspflichten und Haftungsrisiken
- bei der Vorbereitung und Begleitung von Insolvenzverfahren
- Gläubiger bei der Durchsetzung und Sicherung ihrer Forderungen
- Privatpersonen im Rahmen der Verbraucherinsolvenz
Unsere Arbeit ist geprägt von Struktur, Transparenz und Verantwortungsbewusstsein. Ziel ist es, Insolvenzverfahren effizient, rechtssicher und unter Wahrung der Interessen aller Beteiligten durchzuführen und tragfähige Lösungen zu entwickeln.
Insolvenzanfechtungsrecht
Wir helfen bei der Durchsetzung und Abwehr von Anfechtungsansprüchen.
Mehr über InsolvenzanfechtungsrechtInsolvenzverwalter

Dr. Martin Plappert
Rechtsanwalt & Notar

Susanne Feige‑Baldschun
Rechtsanwältin & Notarin